Rechtliches zum Thema 24 Std. Betreuung

Rechtliches zum Thema 24 Stunden Seniorenbetreuung

Im Rahmen der EU-Erweiterung ist es osteuropäischen Firmen gestattet, unter bestimmten Bedingungen Mitarbeiter nach Deutschland zu entsenden. Grundlage bilden die Dienstleistungsfreiheit innerhalb des europäischen Binnenmarktes und die Entsenderichtlinie.

Der Vermittlungsgegenstand ist ein Dienstleistungsvertrag über häusliche Betreuung mit einem osteuropäischen Unternehmen, welches seine sozialversicherungspflichtig angestellten Mitarbeiter nach Deutschland entsendet. Die ordnungsgemäße Anmeldung und die korrekte Abwicklung werden mit dem Formular A1 nachgewiesen.

Sie schließen keinesfalls ein Vertragsverhältnis direkt mit einer Betreuungskraft ab und Sie sind auch nicht an bestimmte Betreuungskräfte gebunden.

Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass von den osteuropäischen Betreuungskräften grundsätzlich keine medizinischen Verordnungen durchgeführt werden dürfen.